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   BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 10/81   

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BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 10/81 (https://dejure.org/1981,4861)
BayObLG, Entscheidung vom 27.02.1981 - BReg. 2 Z 10/81 (https://dejure.org/1981,4861)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Februar 1981 - BReg. 2 Z 10/81 (https://dejure.org/1981,4861)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 15 Abs. 1, § 10 Abs. 2
    Zum Umfang von Sondernutzungsrechten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstück; Grundbuch; Eigentümer; Umschreibung; Rechtspfleger; Vollzug; Eintragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Passau - 2 T 80/80
  • BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 10/81

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1981, 56
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Traunstein, 20.04.1978 - 4 T 130/78
    Auszug aus BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 10/81
    2 Z 43/79">MDR 1981, 145 m.Nachw.) oder auf Grund entsprechender Vereinbarung gemeinschaftliches Eigentum sind (z.B. auch Garagen), durch eine dinglich wirkende Benutzungsregelung nach § 15 Abs. 1, § 10 Abs. 2 WEG einem Wohnungseigentümer zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen werden können ( BayObLGZ 1972, 1091113 f.; LG Köln NJW 1961, 322/323; LG Traunstein MittBayNot 1978, 218 /220; Diester S. 161 f.; Merle Rpfleger 1978, 86 ; Ertl Rpfleger 1979, 81 mit weit. Nachw.).

    Die vorgesehene Regelung, wonach jeder Wohnungseigentümer die in seiner Doppelhaushälfte liegenden, im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Räume und die diese Doppelhaushälfte umgebende Grundstücksfläche insgesamt und ausschließlich nut136 zen darf, ist daher rechtlich zulässig (ebenso LG Traunstein MittBayNot 1978, 218 /220).

  • BayObLG, 09.10.1973 - BReg. 2 Z 48/73

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 10/81
    Soll das grundsätzlich umfassende Mitgebrauchsrecht der Wohnungseigentümer am gemeinschaftlichen Eigentum ( § 13 Abs. 2 Satz 1 WEG ; vgl. hierzu BayObLGZ 1972, 1091112 f.; 1973, 267/268) durch eine vom Gesetz abweichende Gebrauchsregelung ersetzt werden, so berührt auch eine derartige Vereinbarung (mittelbar) den Inhalt des Sondereigentums ( BayObLGZ 1974, 2171220 ) und ist daher nach § 10 Abs. 2 WEG im Grundbuch eintragungsfähig.
  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 10/81
    Eine solche Vereinbarung erlangt nach § 10 Abs. 2 WEG durch die Eintragung im Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums über die schuldrechtliche Regelung hinaus dingliche Wirkung ( BGHZ 37, 2031 206; 73, 145/148; BayObLGZ 1972, 3141317 ; 1974, 2171220: 1977, 159/161; BayObLG Rpfleger 1980, 111 ; MittBayNot 1980.210 f., je m.Nachw.).
  • LG Köln, 14.11.1960 - 11 T 88/60
    Auszug aus BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 10/81
    2 Z 43/79">MDR 1981, 145 m.Nachw.) oder auf Grund entsprechender Vereinbarung gemeinschaftliches Eigentum sind (z.B. auch Garagen), durch eine dinglich wirkende Benutzungsregelung nach § 15 Abs. 1, § 10 Abs. 2 WEG einem Wohnungseigentümer zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen werden können ( BayObLGZ 1972, 1091113 f.; LG Köln NJW 1961, 322/323; LG Traunstein MittBayNot 1978, 218 /220; Diester S. 161 f.; Merle Rpfleger 1978, 86 ; Ertl Rpfleger 1979, 81 mit weit. Nachw.).
  • BayObLG, 31.07.1980 - BReg. 2 Z 41/80

    Zum Inhalt einer Dienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 10/81
    Die in §§ 1018, 1090 BGB vorgesehene Einschränkung, daß der Nutzungsberechtigte das belastete Grundstück nur "in einzelnen Beziehungen" benutzen dürfe, so daß eine Belastung, die den Eigentümer von jeder Nutzung ausschließen würde, unzulässig wäre ( BayObLGZ 1980, 232 /238 m.Nachw.), gilt für eine Vereinbarung nach § 15 Abs. 1, § 10 Abs. 2 WEG nicht.
  • BayObLG, 21.03.1972 - BReg. 2 Z 58/71

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Sondereigentum; Verteilung; Nutzungsrechte;

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 10/81
    Durch eine solche Vereinbarung der Wohnungseigentümer können einzelne Wohnungseigentümer in ihrem grundsätzlichen Recht auf Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nicht nur beschränkt, sondern gegenständlich, zeitlich oder örtlich auch völlig in der Weise ausgeschlossen werden, daß einem bestimmten einzelnen Wohnungseigentümer die ausschließliche Benutzungsbefugnis in der Form eines sog. Sondernutzungsrechts eingeräumt wird (BGHZ 73.1451147; BayObLGZ 1972, 109 /113; 1977, 1591161; Palandt BGB 40. Aufl. § 15 WEG Anm. 2a; Diester Wichtige Rechtsfragen des Wohnungseigentums S. 158; Bärmann/Pick/Merle § 10 RdNr. 45).
  • VerfGH Bayern, 21.07.1970 - 173-VI-67
    Auszug aus BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 10/81
    so wird das Amtsgericht hierbei doch nicht als "Grundbuchamt", sondern als Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit tätig ( BayObLGZ 1962, 396 /398; BayObLG MittBayNot 1978, 152/153; BayVerfGH VerfGH 23, 1431146 = MittBayNot 1970, 140 ff.; Staudinger BGB 10./11. Aufl. Art. 120 EGBGB RdNr. 32; jew.m.Nachw.).
  • OLG Köln, 05.02.1996 - 2 Wx 52/95

    Umdeutung von Grundbucherklärungen

    zu 3) wird (vgl. BGHZ 73, 145, 148 = DNotZ 1979, 168 ; BGHZ 91, 343, 345 = DNotZ 1984, 695; BayObLGZ 1981, 56, 59 f.), erscheint indes als möglich.

    Bei der Begründung eines Sondernutzungsrechts ist eine Beschränkung auf einzelne Gebrauchsarten nicht notwendig ( BayObLGZ 1981, 56, 61 f.; BayObLG DNotZ 1990, 381 = MittRhNotK 1989, 215 ; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 15 WEG , Rn. 19; Weitnauer, a.a.O., § 15 WEG , Rn. 27).

    Auch die Begründung eines alleinigen und ausschließlichen Gebrauchs- und Nutzungsrechts einzelner Wohnungseigentümer, durch die die anderen Wohnungseigentümer vom Mitgebrauch völlig ausgeschlossen werden, wird für zulässig gehalten ( BayObLGZ 1981, 56, 62; Palandt/Bassenge, a.a.O.; Soergel/Stürner, a.a.O., § 15 WEG , Rn. 3).

    Ob eine solche Beanstandung entgegen den genannten Auffassungen (vgl. insbesondere BayObLGZ 1981, 56, 62) erhoben werden könnte (vgl. die einschränkende Auffassung des KG RPfleger 1983, 20 ff.), muß hier wegen des eingeschränkten Prüfungsumfangs der gegen eine Zwischenverfügung gerichteten Beschwerde nicht erörtert werden, zumal die einschränkende Auffassung eine Auslegung der abgegebenen Erklärungen dahin zuläßt, daß das Sondernutzungsrecht nur bestellt sein soll, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen (KG, a.a.O., 22).

    Es ist nicht ersichtlich, wie anders der bereits beschriebene von den Beteiligten erstrebte Zweck, jedem Wohnungseigentümer in seinem Bereich eine möglichst umfassende Rechtsstellung zu verschaffen, wohnungseigentumsrechtlich hätte erreicht werden können (zu den eingeschränkten Möglichkeiten bei der möglicherweise in Betracht kommenden Bestellung von Dienstbarkeiten vgl. BayObLGZ 1981, 56, 61; 1986, 54 ff.; Weitnauer, a.a.O., § 15 WEG , Rn. 27).

  • OLG Zweibrücken, 17.01.2011 - 3 W 196/10

    Wohnungsgrundbuch: Gegenstand einer Zwischenverfügung; Rechtsmittel bei lediglich

    Das gilt auch dann, wenn das Sondernutzungsrecht, wie hier, nicht auf eine bestimmte Nutzungsart beschränkt ist (zur Zulässigkeit insoweit vgl. BayObLGZ 1981, 56/61 f.; KG Rpfleger 1983, 20 f).
  • BayObLG, 12.11.1998 - 2Z BR 95/98

    Sondernutzungsrechte

    Gegen die Wirksamkeit einer solchen Regelung ist jedenfalls im vorliegenden Fall, wo die Realteilung offenbar rechtlich nicht möglich war und den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaft nur das Teileigentum an Tiefgaragenstellplätzen zusteht, aus Rechtsgründen nichts einzuwenden (vgl. BayObLGZ 1981, 56 ff.; BayObLG WuM 1992, 705 f.; KG Rpfleger 1983, 20 f.; MünchKomm/Roll BGB 3. Aufl. § 10 WEG Rn. 28).

    Das Recht zur ausschließlichen Nutzung ist den Wohnungseigentümern allgemein und ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart eingeräumt worden; dies ist rechtlich zulässig, das Sondernutzungsrecht braucht nicht auf eine bestimmte Nutzungsart beschränkt zu werden, auch wenn dies in der Regel geschieht (vgl. BayObLGZ 1981, 56/61 f.; KG Rpfleger 1983, 20 f.; Niedenführ/Schulze WEG 4. Aufl. Rn. 12, Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. Rn. 27, jeweils zu § 15; MünchKomm/Roll § 10 WEG Rn. 28 und 34; Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. § 15 WEG Rn. 3; anderer Ansicht Ertl Rpfleger 1979, 79/81).

  • BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 56/94

    Eintragung der Benutzungsregelung für einer Duplex-Garage im Grundbuch

    Unter einem Sondernutzungsrecht versteht man nämlich das durch Vereinbarung begründete Recht eines Wohnungseigentümers, Teile oder auch das gesamte gemeinschaftliche Eigentum unter Ausschluß aller übrigen Wohnungseigentümer vom Mitgebrauch allein gebrauchen zu dürfen (BayObLGZ 1981, 56/58; Horber/Demharter GBO 20. Aufl. Anhang zu § 3 Rn. 21).
  • BayObLG, 30.06.1989 - BReg. 2 Z 47/89

    Nachträgliche Begründung von Sondernutzungsrechten

    Teile des gemeinschaftlichen Eigentums können einzelnen Wohnungseigentümern vielmehr nicht nur in einzelnen Beziehungen, sondern auch ausschließlich zur Nutzung, einschließlich der Befugnis zu baulichen Veränderungen i. 5. d. § 22 Abs. 1 WEG, zugewiesen werden (BayObLGZ 1981, 56, 60 f.; BayObLG, Beschluß vom 10.5.1989 - BReg. 2 Z 121 88).
  • KG, 14.09.1982 - 1 W 4779/81

    Sondernutzungsrecht; Gemeinschaftliches Eigentum; Wohnungseigentum;

    Die Einräumung sogenannter Sondernutzungsrechte am gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer muß sich nicht auf bestimmte einzelne Nutzungsarten beschränken (im Anschluß an BayObLGZ 1981, 56).

    Die in §§ 1018, 1090 BGB vorgesehene Einschränkung, daß der Nutzungsberechtigte das belastete Grundstück nur "in einzelnen Beziehungen" nutzen, den Eigentümer also nicht von jeder Nutzung ausschließen dürfe, gibt daher für die Zulässigkeit einer Gebrauchsregelung nach § 15 Abs. 1 WEG nichts her (BayObLGZ 1981, 56 = Rpfleger 1981, 299).

  • BayObLG, 28.01.1986 - BReg. 2 Z 4/86

    Bestimmung des Stimmrechts in der Gemeinschaftsordnung

    Bei der Eintragung hat das Grundbuchamt zu prüfen, ob die Regelung gegen zwingende gesetzliche Vorschriften (vor allem §§ 134, 138 BGB ) verstößt, denn in diesem Fall würde sie das Grundbuch durch Verlautbarung einer unwirksamen Bestimmung über das Gemeinschaftsverhältnis unrichtig machen (vgl. BayObLGZ 1981, 56/60 [= MittBayNot 1981, 135 ], 61; Augustin WEG § 10 Rdnr. 36; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann - KEH E - GBO 3. Aufl. Einl. E 80 a. E.).
  • BayObLG, 23.05.1985 - BReg. 2 Z 43/85

    Bestimmtheitsgrundsatz bei der Eintragung eines Sondernutzungsrechts

    Die Vereinbarung eines solchen Sondernutzungsrechts kann nach § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2 WEG durch Eintragung in das Grundbuch zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden ( BGHZ 37, 203 /206; BayObLGZ 1974, 217 /219; 1981, 56/60 [= MittBayNot 1981, 135]; 1985 Nr. 23; Palandt BGB 44. Aufl. Anm. 2, Augustin WEG Rdnr. 14, Bärmann/Pick/Merle WEG 5. Aufl. Rdnr. 18, Weitnauer WEG 6. Aufl. Rdnr. 2"b, je zu § 15 WEG ; Horber GBO 16. Aufl. Anh. zu § 3 Anm. 4 A).
  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81

    Grundstück; Eigentum; Verkauf; Veräußerung; Entfernung; Beseitigung; Zaun; Baum;

    Dies ist hier rechtswirksam (BayObLGZ 1981, 56/59 ff., m.w.Nachw.) durch die vertragliche gegenseitige Einräumung von Sondernutzungsrechten in Nr. VI 1 der notariellen Urkunde vom 28.9.1977 geschehen.
  • OLG Düsseldorf, 16.04.1986 - 3 Wx 109/86

    Keine Dienstbarkeit an einem Sondernutzungsrecht

    Dabei mag dahinge曲 bleiben, ob o berhaupt, gege-Ilt Die Befugnis, bestimmte bauliche Veç"±nd å·ngen am Ge- ã‚Šenenfallswieweitdie Befugnisse dereinzelnen Eigentomer im . 1 &ngeã¯umten,, Sondernutzungsrechtes" melnschatts- oder SondereigenåŠ ei vornehmen zu d ã‚EUR雨n verst6t wé...er gegen allgemeine Verbote noch g凶 Beãƒ" bestimmt und im einzelnen festgelegt sein mossen (vgl. en BayObLGZ 1981, 56 , wonach es zul白ssig ist, wenn das Sonderstimmungen des WEG. Sie 助nn als,Sondernutz nutzungsrecht die Befugnis des Inhabers beinhaltet, auf der In das Grundbuch elngå†é-gen werden. ihm zugewiesenen Fl白che beliebig Geb白ude zu errichten).
  • OLG Jena, 14.10.1998 - 6 W 637/98

    Wohnungseigentum

  • BayObLG, 10.05.1989 - BReg. 2 Z 121/88

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Miteigentum; Sondereigentum;

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